Heiraten
Beschreibung
Hinweise für Unna
Sie haben sich entschlossen zu heiraten? Dann sind Sie beim Standesamt Unna herzlich willkommen. Doch bevor der Eheschließungstermin festgelegt werden kann, müssen Sie eine rechtliche Anmeldung der Eheschließung vornehmen.
Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung ersetzt seit dem 1. Juli 1998 die Bestellung des Aufgebots. Nach wie vor ist es notwendig, eine Prüfung durchzuführen, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Ehe rechtmäßig geschlossen werden darf. Lediglich der öffentliche Aushang, dass eine Ehe geschlossen werden soll, ist weggefallen. Die Anmeldung zur Eheschließung wird bei dem Standesamt vorgenommen, wo beide oder einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann dann in jedem Ort in Deutschland stattfinden. Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin stattfinden.
Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns!
Die Eheschließung
Die Eheschließung findet im Trauzimmer im Gebäude des Standesamtes statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Ambiente-Trauung in verschiedenen historischen Gebäuden der Stadt Unna durchzuführen. Angeboten werden in Absprache mit den Hauptnutzern der jeweiligen Gebäude:
- Nicolaihaus
- Zentrum für Internationale Lichtkunst im zib (Säulenkeller)
Eheschließungen werden Montag bis Freitag durchgeführt und zusätzlich 1 Mal monatlich Samstags zu festgelegten Terminen.
Die Samstags-Trauungen finden im Trauzimmer des Standesamtes, Klosterstraße 12, statt. Details und Kosten können bei der Beratung bzw. Anmeldung zur Eheschließung besprochen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung
Die erforderlichen Unterlagen hängen von den persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen jedes einzelnen Paares ab. Deshalb kann keine allgemein gültige Auflistung erfolgen. In jedem Fall ist es ratsam, sich vorab telefonisch oder per E-Mail beim zuständigen Standesamt zu informieren. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für die Anmeldung ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss.
Insbesondere für ausländische Staatsangehörige gilt, dass ohne die Vorlage eines Reisepasses aus dem Heimatland keine Anmeldung zur Eheschließung möglich ist. Weiterhin ist für jeden Verlobten eine erweiterte Meldebescheinigung seiner zuständigen Meldebehörde vorzulegen. Diese sollte am Tag der Anmeldung nicht älter als ca. 1 Woche sein. Welches Urkundendokument vorzulegen ist, hängt u.a. vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit und noch weiteren Faktoren ab (z.B. ob jemand als Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder welche heimatrechtlichen Vorschriften zu beachten sind). Für Personen, die in Deutschland geboren wurden, ist immer eine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters mit allen Hinweisen notwendig. Die Ablichtung bekommt man beim Geburtsstandesamt.
Für Personen, die in Unna geboren wurden, erübrigt sich die vorherige Ausstellung der Urkunde, da das Standesamt bei der Anmeldung zur Eheschließung direkt Einsicht im Geburtsregister nehmen kann.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch oder persönlich im Standesamt, welche Dokumente speziell für Sie erforderlich sind!
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben die Eheschließung angemeldet.
- Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:
- Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
- Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
- Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
- Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
- Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Unna