Eheschließung Vollzug
Heiraten
Hier erfahren sie Näheres zur Eheschließung.
Beschreibung
Hinweise für Lüdenscheid
Sie möchten heiraten? Dann erfahren Sie hier mehr. Im Trauzimmer des Rathauses können Ehen montags bis freitags zwischen 08.30 Uhr und 12.00 Uhr geschlossen werden, montags und donnerstags auch zwischen 14.00 Uhr und 16.30 Uhr. Die Eheschließung muss vorher beim Standesamt angemeldet werden. Im Jahr 2024 werden jeweils drei Termine für Eheschließungen an folgenden Terminen angeboten: 03.02.2024 02.03.2024 06.04.2024 04.05.2024 01.06.2024 06.07.2024 03.08.2024 Die Trauungen finden ausschließlich in den Museen der Stadt Lüdenscheid statt. Aufgrund des Umbaus des Geschichtsmuseums Lüdenscheid befinden sich auf dem Weg zum Trauzimmer "Alter Amtssaal" gegebenfalls leere Vitrinen und es kann der Eindruck entstehen, dass Sanierungsarbeiten bevorstehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lüdenscheid
Die Unterlagen sind bereits bei Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, erfragen Sie bitte vorher telefonisch beim zuständigen Standesbeamten, welche Papiere benötigt werden. Zur Eheschließung selbst müssen die Verlobten dann nur noch Personalausweise oder Reisepässe mitbringen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben die Eheschließung angemeldet.
- Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:
- Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
- Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
- Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
- Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
- Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
Kosten
Hinweise für Lüdenscheid
Bei Anwendung deutschen Rechts ohne Besonderheiten fallen durchschnittlich Gebühren in Höhe von 130,00 Euro (inkl. Stammbuch) an. Bei Anwendung ausländischen Rechts ohne Besonderheiten fallen durchschnittlich 170,00 Euro (inkl. Stammbuch) an. Museumstrauungen im Alten Amtssaal an den festgelegten Samstagen kosten 265,00 Euro zusätzlich. Die Gebühren werden bereits bei der Anmeldung der Eheschließung gezahlt.
Weitere Informationen
Hinweise für Lüdenscheid
Satzung 3.14 Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes (Gebührensatzung Standesamt) Dateigröße: 33,1 Kilobytes Standesamt (Info nach DSGVO) Dateigröße: 11,5 Kilobytes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen