Eheschließung Vollzug

    Eheschließung

    Hier erfahren sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch durch beide Verlobte beim Standesamt des Wohnortes erfolgen.

    Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.

    Anmeldung zur Eheschließung
    Der Eheschließung muss eine Anmeldung durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen, wo einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Kann zunächst nur einer der Verlobten zum Standesamt kommen, ist das mit einer schriftlichen Vollmacht des anderen Verlobten möglich. Entsprechende Vordrucke finden Sie unter Antragsformulare oder erhalten Sie beim Standesamt.

    Rechtliche Voraussetzungen für eine Eheschließung sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) u. a.:

    • Volljährigkeit

    • Geschäftsfähigkeit

    • keine Verwandtschaft in gerader Linie und keine Geschwisterschaft

    • keine bestehende Ehe (ledig oder frühere Ehen müssen aufgelöst sein).

    Sind die rechtlichen Ehevoraussetzungen erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden.

    Alle Informationen zu Terminen und Orten für Ihre Trauung finden Sie unter der Dienstleistung "Trauungen" oder fragen Sie in Ihrem Standesamt nach.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-136

    E-Mail: standesamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Da die notwendigen Unterlagen je nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der Verlobten unterschiedlich sind, setzen Sie sich bitte mit den genannten Mitarbeiterinnen in Verbindung, um zu erfragen, welche Unterlagen Sie benötigen. 

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben die Eheschließung angemeldet.
    • Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:

    • Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
    • Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
    • Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
    • Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
    • Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kierspe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de