Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch durch beide Verlobte beim Standesamt des Wohnortes erfolgen.
Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung muss eine Anmeldung durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen, wo einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Kann zunächst nur einer der Verlobten zum Standesamt kommen, ist das mit einer schriftlichen Vollmacht des anderen Verlobten möglich. Entsprechende Vordrucke finden Sie unter Antragsformulare oder erhalten Sie beim Standesamt.
Rechtliche Voraussetzungen für eine Eheschließung sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) u. a.:
Volljährigkeit
Geschäftsfähigkeit
keine Verwandtschaft in gerader Linie und keine Geschwisterschaft
keine bestehende Ehe (ledig oder frühere Ehen müssen aufgelöst sein).
Sind die rechtlichen Ehevoraussetzungen erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden.
Alle Informationen zu Terminen und Orten für Ihre Trauung finden Sie unter der Dienstleistung "Trauungen" oder fragen Sie in Ihrem Standesamt nach.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Da die notwendigen Unterlagen je nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der Verlobten unterschiedlich sind, setzen Sie sich bitte mit den genannten Mitarbeiterinnen in Verbindung, um zu erfragen, welche Unterlagen Sie benötigen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben die Eheschließung angemeldet.
- Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:
- Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
- Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
- Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
- Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
- Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Kierspe