Eheschließung Vollzug

    Heiraten

    Hier erfahren sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Eheschließung anmelden

    Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Eheschließenden die Wahlmöglichkeit. Seit dem 01.10.2017 ist eine Eheschließung auch zwischen gleichgeschlechtlichen Personen möglich.

    Möchten Sie in Lemgo heiraten, wohnen aber in einer anderen Stadt? Kein Problem, das Standesamt an Ihrem Wohnort wird in diesem Falle eine Ermächtigung ausstellen. Umgekehrt können Sie als Lemgoer die Anmeldung bei uns vornehmen, aber an einem anderen Ort heiraten. Erfolgen die Anmeldung und die Eheschließung an unterschiedlichen Orten, ist die Gebühr für die Anmeldung doppelt zu zahlen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin möglich und kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden. Einen Wunschtermin für Ihre Eheschließung können Sie bereits vorab reservieren.

    Der Termin dient zur Prüfung eventueller Ehehindernisse. Dazu sind verschiedene Unterlagen vorzulegen. Je nach Art des Einzelfalls variieren die vorzulegenden Unterlagen. Gerne teilen wir Ihnen vorab telefonisch mit, welche Unterlagen in Ihrem Fall mitzubringen sind. Bei einer Anmeldung mit Auslandsbeteiligung ist vorab eine persönliche Vorsprache notwendig. Auch die mögliche Namensführung in der Ehe sowie Termin und Einzelheiten der Eheschließung werden bei der Anmeldung besprochen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben die Eheschließung angemeldet.
    • Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo

    Eheschließung im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland:

    Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer:

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:

    • Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
    • Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
    • Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
    • Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
    • Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lemgo

    Die Eheschließung während der Öffnungszeiten des Standesamtes ist kostenfrei. Für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten beträgt die Gebühr 66,00 EUR. Die Eheschließung selbst dauert ca. 15 - 20 Minuten. Sprechen Sie uns gerne bei der Anmeldung an, wenn in die Eheschließung einige persönliche Worte einfließen sollen.

    Trauzeugen sind ab dem 01.07.1998 nicht mehr Pflicht, ein oder zwei Trauzeugen können auf Wunsch hinzugezogen werden.

    Wir weisen auch darauf hin, dass sich das Brautpaar und die Trauzeugen ausweisen können müssen.

    Das Fotografieren während der Eheschließung ist erlaubt, Video- und/oder Tonaufnahmen sind aus rechtlichen Gründen nicht gestattet.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Unsere Trauorte:

    Trauzimmer (Ballhaus, Marktplatz 3)

    Unser Trauzimmer verfügt über insgesamt 27 Sitzplätze. Es befindet sich im Ballhaus (rotes Gebäude) direkt am Marktplatz und ist über die Freitreppe erreichbar. Ein barrierefreier Zugang ist durch das Bürgerbüro möglich.

    Schloss Brake (Schloßstraße 18)

    Die Trauungen im Schloss Brake bieten wir an jedem 01. Samstag des Monats (außer an Feiertagen) um 09:30 Uhr, 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11.00 Uhr, 11.30 Uhr und 12:00 Uhr an.
    Neben der Gebühr von 66,00 EUR für die Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten ist noch eine Nutzungsgebühr in Höhe von 250,00 EUR für das Trauzimmer zu zahlen. Die Nutzungsgebühr ist am Tag der Eheschließung vor Ort in bar an den Landesverband Lippe zu zahlen. Das Trauzimmer verfügt über 40 Sitzplätze.
     
    Innenhof des Hexenbürgermeisterhauses (Breite Str. 17-19) 

    An folgenden Terminen bieten wir im Jahr 2025 jeweils freitags um 13:30 Uhr und um 15:00 Uhr Eheschließungen im Innenhof des Hexenbürgermeisterhauses an:
    16.05.2025, 20.06.2025, 18.07.2025,15.08.2025 und 19.09.2025.

    Neben der Gebühr von 66,00 EUR für die Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten ist noch eine Nutzungsgebühr für den Innenhof in Höhe von 120,00 EUR zu zahlen. Die Nutzungsgebühr können Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung bezahlen. 

    Der Innenhof verfügt über 30 Sitzplätze. Nach der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, mit Ihren Gästen den gemütlichen Innenhof noch für ca. 1 Stunde zu nutzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de