Heiraten
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Die förmliche Eheschließung umfasst die Frage an das Brautpaar, ob sich seit der Anmeldung der Hochzeit Änderungen in den Ehevoraussetzungen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen möchten (§14 Personenstandsgesetz). Im Anschluss an das Ja-Wort beurkundet der Standesbeamte oder die Standesbeamtin die Erklärung der Eheschließenden. Diese Erklärung muss von den Vermählten, den Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten unterschrieben werden.
Eine im Ausland geschlossene Ehe können Sie im Standesamt der Stadt Bad Honnef nachträglich beurkunden lassen, wenn einer der Eheschließenden die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und es sich um eine Einwohnerin oder Einwohner Bad Honnefs handelt oder gehandelt hat. (§34 Personenstandsgesetz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Die erforderlichen Unterlagen werden Ihrem individuellen Hintergrund entsprechend in einem persönlichen Gespräch mit dem Standesamt der Stadt Bad Honnef geklärt. Generell benötigen Sie:
- Gültiges Ausweisdokument
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Wenn Sie nicht in Bad Honnef geboren wurden)
- Erweiterte Meldebescheinigung (Wenn Sie nicht in Bad Honnef wohnen)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben die Eheschließung angemeldet.
- Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
- Vereinbarung eines Termins im Standesamt unter den oben angeführten Kontaktdaten
- Erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung
- Eheschließung am bestätigten Termin
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Da eine Eheschließung in einem würdigen Rahmen stattfinden soll, besprechen Sie die Einzelheiten der Eheschließung und -beurkundung mit den Mitarbeitenden des Standesamtes der Stadt Bad Honnef
Eheschließungen können innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung stattfinden
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef