Heiraten
Beschreibung
Hinweise für Waldfeucht
Wenn Sie heiraten möchten, muss vorher beim Standesamt die Ehe angemeldet werden. Zuständig für die Anmeldung der Ehe ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Heiraten können Sie vor jedem anderem Standesamt in Deutschland.
Sie können die Ehe beim Standesamt der Gemeinde Waldfeucht nur anmelden, wenn einer der Eheschließenden in der Gemeinde Waldfeucht wohnt. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin geschehen.
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich vor der Anmeldung beim Standesamt erkundigen:
- einer der Eheschließenden war bereits einmal verheiratet,
- die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder,
- einer der Eheschließenden oder beide Eheschließenden besitzt/besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit,
- einer der Eheschließenden wurde nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Ist es für beide Eheschließenden die erste Ehe, sind beide volljährig und Deutsche, dann reichen im Regelfall:
- erweiterte Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz in der Gemeinde Waldfeucht),
- max. 6 Monate alter Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes) - entfällt bei Geburt in der Gemeinde Waldfeucht,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird eine Vollmacht benötigt
Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Fristen
Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben die Eheschließung angemeldet.
- Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:
- Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
- Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
- Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
- Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
- Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Waldfeucht