Eheschließung Vollzug

    Heiraten

    Hinweise für Hilden

    Der Ablauf Ihrer Trauung.

    Beschreibung

    Mit der Trauung wird Ihre Eheschließung vollzogen. Sie müssen beide persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nur verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen. Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1329

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    Bei der Trauung müssen Sie, Ihre Trauzeugen/Trauzeuginnen und ein/e mögliche/r Dolmetscher/in folgende Unterlagen vorlegen:
    Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie haben die Eheschließung rechtsgültig angemeldet. Es dürfen keine Ehehinderungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    §§ 1310 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Die Eheschließung wird folgendermaßen vorgenommen: Die Brautleute müssen persönlich anwesend sein. Die/Der Standesbeamtin/Standesbeamte fragt Sie, ob sich seit der Anmeldung Ihrer Eheschließung Änderungen bzgl. Ihrer Ehevoraussetzungen ergeben haben. Die/Der Standesbeamtin/Standesbeamte fragte Sie beide, einzeln und nach einander, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die/Der Standesbeamtin/Standesbeamte spricht aus, dass Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Beherrscht einer oder beide Eheschließenden die deutsche Sprache nicht, muss ein/e Dolmetscher/in anwesend sein. Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, der/dem Dolmetscher/in, den Trauzeugen/Trauzeuginnen, sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird. 

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    • Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung von zwei deutschen Staatsangehörigen 60,00 €
    • Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 €
    • Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses 60,00 €
    • Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt 60,00 €
    • Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden 60,00 € - 140,00 €

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de