Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage
Hinweise für Erkrath
Beschreibung
Hinweise für Erkrath
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In einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage kann auch eine Teilgenehmigung für die Errichtung einer Anlage oder eines Teils einer Anlage oder für die Errichtung und den Betrieb eines Teils einer Anlage nach § 8 BImSchG erteilt werden wenn ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung , besteht und eine vorläufige Beurteilung ergibt dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.
Insbesondere bei sehr großen Bauprojekten die aus mehreren Gebäuden und Anlagenteilen oder Baustufen bestehen kann die Beantragung von Teilgenehmigungen sinnvoll sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Formulare analog wie im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Formular F1 bis Formular F8.1 F8.5) unter ,
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/umweltschutz/immissionsschutz/index.jsp
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Voraussetzungen
Hinweise für Erkrath
Auf Antrag soll eine Teilgenehmigung erteilt werden wenn ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung besteht die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung vorliegen und eine vorläufige Beurteilung eine Genehmigungsfähigkeit der Errichtung und des Betriebs der gesamten Anlage ergibt.
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 8 BImSchG: Teilgenehmigung
§ 6 BImSchG: Genehmigungsvoraussetzungen
4. BImSchV: Auflistung der genehmigungsbedürftigen Anlagen und der Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
§ 10 BImSchG / 9. BImSchV: Regelungen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens einschl. der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zum Umfang der Genehmigungsantragsunterlagen
§ 13 BImSchG: Konzentrationswirkung für andere anlagenbezogene Zulassungsverfahren
UVPG: , Regelungen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG und Auflistung der UVP-pflichtigen Anlagen
12. BImSchV: Regelungen für Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung und Auflistung der Mengenschwellen für gefährliche Stoffe und Stoffgemische
Verfahrensablauf
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Der Verfahrensablauf ist analog dem Ablauf für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 4 BImSchG.
Wurden in einem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheidverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung bereits sämtliche Umweltauswirkungen geprüft müssen nachfolgende Teilgenehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlage und für den Betrieb der Anlage oder für die Errichtung von Anlagenteilen nicht mehr unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
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Fristen
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Analog den Fristen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage
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Bearbeitungsdauer
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Analog den gesetzlichen Fristen für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Umweltportal NRW:
Übersicht über die laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in NRW
(https://www.umweltportal.nrw.de/genehmigungsverfahren)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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