Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Ense
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Hier können Sie sehen, welche Personalausweise bereits eingetroffen sind und zur Abholung bereit liegen.
Online-Terminvereinbarung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ense
aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (Wenn Ausweis nicht vorhanden) Vorlage des bisherigen Ausweises, bzw. Reisepasses.
Für Antragsteller unter 12 Jahren gilt:
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Diese ist unter Formulare zu finden.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
- Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ense
Ca. vier Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Ense
- Vollmacht zur Abholung von Ausweisen
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten - Ausweisbehörde
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021