Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Für diese Dienstleistung kann kein Termin vorab vergeben werden.

    Bitte stellen Sie daher keine Terminanfragen per Telefon oder E-Mail.

    Das Einwohnermeldeamt ist zu den angegebenen Öffnungszeiten geöffnet.

     

    Mit einem Personalausweis können Sie sich ausweisen.

    Wann brauchen Sie einen Personalausweis?
    Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.

    In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:

    • Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung);
    • Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig;
    • Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben;
    • Sie haben einen neuen Namen, zum Beispiel nach einer Heirat.

    Gibt es Ausnahmen?
    In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:

    • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft.

    Hinweis:
    Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.
    Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Einwohnermeldeamt.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Aktuelles, biometrisches Passfoto
      Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.
    • Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis
      Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.
    • Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden
      Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
    • Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
      Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten, Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
    • Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters
      Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind. Bitte nutzen Sie für die Zustimmung das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises" im Download-Bereich.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    • Deutsche Staatsangehörigkeit
    • Persönliches Erscheinen (den Antrag können Sie nur vor Ort stellen)
    • Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter (Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.)
    • Wohnsitz in Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Personalausweisgesetz (PAusweisG)

    Verfahrensablauf

    Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungszeit etwa 2 bis 3 Wochen

    Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
    Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de