Informationen zur Fachschule
Beschreibung
Als Studierende der Fachschule verfolgen Sie das Ziel der beruflichen Weiterbildung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.
Die Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf Ihrer beruflichen Erstausbildung sowie Berufserfahrungen auf. Als Absolventin oder Absolvent einer Fachschule qualifizieren Sie sich für Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und anderen Einrichtungen. Im Fachbereich Sozialwesen befähigen die Fachschulen ihre Studierenden zu selbstständiger und eigenverantwortlicher Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Förderarbeit.
Unterricht
Als Studierende oder als Studierender der Fachschule erwerben Sie in der Vollzeitform in der Regel nach zwei Jahren Vollzeitunterricht einen Abschluss. Viele Fachschulbildungsgänge werden für Berufstätige auch in drei- oder vierjähriger Teilzeitform angeboten.
Abschlüsse
- Mit dem Bestehen des Fachschulexamens erhalten Sie einen staatlichen Berufsabschluss.
- Der Erwerb der Fachhochschulreife ist von dem Besuch des entsprechenden unterrichtlichen Zusatzangebotes abhängig und wird ebenfalls mit Bestehen einer Abschlussprüfung erlangt. Gegebenenfalls kann über zusätzliche Unterrichtsangebote auch eine berufliche Zusatzqualifikation erworben werden.
Berufsabschlüsse
- Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter " mit Angabe des Fachbereichs, der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunktes zu führen.
- In dem Fachbereich Sozialwesen wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter " vergeben.
- Der Fachschulabschluss ist nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 6 zugeordnet.
Anschlussmöglichkeit
Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängen an Hochschulen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Nideggen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
- evtl. Passbilder
- evtl. weitere Unterlagen je nach Schule
- im Fachbereich Sozialwesen ist zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen.
Voraussetzungen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung der jeweiligen Fachrichtung und
ein entsprechender Berufsschulabschluss (soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand) sowie
eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf.
Anstelle des Berufsabschlusses und des Berufsschulabschlusses kann auch eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren anerkannt werden. Bei einem Besuch der Fachschule in Teilzeitform können Sie als Studierende oder Studierender die geforderte einjährige Berufserfahrung während der Fachschulbesuchs ableisten.
Für die Fachbereiche Informatik, Sozialwesen und Wirtschaft, zusätzlich der Mittlere Schulabschluss nachzuweisen. Im Fachbereich Sozialwesen kann der Nachweis der abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung durch abschließend festgelegte andere Qualifikationen ersetzt werden.
Sie können sich direkt an dem Berufskolleg Ihrer Wahl informieren, ob Sie die notwendigen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Studierenden können die Anmeldung zur Fachschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Besuch der Fachschule des Sozialwesens dauert in der Regel drei Jahre. Das dritte Jahr ist in Form eines Berufspraktikums organisiert.
Auch wer sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befindet, kann in die Fachschule aufgenommen werden, wenn die Schule eine inhaltliche Verknüpfung der Fachschulausbildung mit der beruflichen Erstausbildung vorsieht.
Der Nachweis von einschlägigen hochschulischen Qualifikationen kann zu einer Anrechnung auf den Besuch des Fachschulbildungsganges führen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021