Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Odenthal

    Sie erhalten - mit wenigen Ausnahmen - alle Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis (Führerscheine und Personenbeförderungsscheine) im Bürgerbüro. Dort müssen Sie alle Fahrerlaubnisanträge mit den notwendigen Unterlagen persönlich stellen und die Gebühren entrichten.

    Die Unterlagen werden dann zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet.

    Folgende Dienstleistungen erhalten Sie nur beim Rheinisch-Bergischen Kreis:

    • Fahrerkarten ausgeben
    • Neuer Führerschein bei Verlust des alten Führerscheins
    • Internationaler Führerschein

    Nach Fertigstellung Ihres Führerscheines oder Ihres Personenbeförderungsscheines erhalten Sie oder Ihr Fahrlehrer von Ihrer Führerscheinstelle eine entsprechende Nachricht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Odenthal

    Personalausweis und die notwendigen Unterlagen, die Sie von der Fahrschule ausgehändigt bekommen.

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

    Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:

    • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang)
    • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
    • 18 Jahre für die Klasse A2
    • 16 Jahre für die Klasse A1
    • 15 Jahre für die Klasse AM; bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    §§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. 

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. 

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Odenthal

    Ca. 6 bis 8 Wochen 

    Kosten

    Hinweise für Odenthal

    Führerschein Ersterteilung 45,70 Euro 

    Führerschein Erweiterung 45,70 Euro

    Führerschein Erweiterung Klassen C/D 43,90 Euro

    Führerschein-Umtausch in den EU-Kartenführerschein 30,30 Euro

    Führerschein-Umtausch EU-Kartenführerschein 31,30 Euro

    Fahrgastbeförderung 5,10 Euro

    Neuerteilung 80,70 Euro

    Führerschein mit 17 begleitet   58,40 Euro

    zusätzlich pro Begleiter 13,30 Euro

     

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de