Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Im Bürgerbüro erhalten Sie - mit einigen Ausnahmen - alle Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis (Führerscheine und Personenbeförderungsscheine). Alle notwendigen Unterlagen können Sie dort abgeben und die Gebühren entrichten. Die Unterlagen werden dann zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet.Folgende Dienstleistungen werden im Bürgerbüro entgegengenommenErsterteilung oder Erweiterung einer FahrerlaubnisBegleitendes Fahren ab 17 JahrenUmtausch eines FührerscheinsAusländische EU-Führerscheine umschreibenAusländische Führerscheine umschreiben (nicht EU)Dienstfahrerlaubnis umschreibenWiedererteilung einer FahrerlaubnisFahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungVerlängerung Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95)Verlängerung von Fahrerlaubnissen (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E)Folgende Dienstleistungen sind ausschließlich über die Fahrerlaubnisbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises möglich:Ersatzführerschein nach Verlust oder DiebstahlFahrerkarte beantragenFahrerschulung B 96 / B 196 eintragenInternationaler Führerschein

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-444

    E-Mail: buergerbuero@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Über die benötigten Unterlagen informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises.

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

    Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:

    • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang)
    • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
    • 18 Jahre für die Klasse A2
    • 16 Jahre für die Klasse A1
    • 15 Jahre für die Klasse AM; bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    §§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. 

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. 

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    Die Gebühren sind abhängig vom Antrag.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

    Aktuelle Informationen rund um das Thema Fahrerlaubnis finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de