Nutzungsänderung von Anlagen

    Nutzungsänderung von Anlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Änderung einer Gebäudenutzung ist in der Regel genehmigungspflichtig. Die Pflicht der Einholung einer bauaufsichtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung besteht auch dann, wenn keine baulichen Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen werden. Ausnahmen dieser Regel können dann bestehen, wenn zwei gleichwertige Nutzungen gegeneinander ausgetauscht werden. Auch die beabsichtigte Änderung der Nutzung eines bisher ungenutzten Dachraumes oder Kellerraumes (Abstellfläche) zu einem Wohn- oder Schlafraum, Hobbyraum oder Studio ist vor seiner Realisierung genehmigungspflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Lageplan
    • Auszug aus dem Katasterkartenwerk
    • Bauzeichnungen
    • Berechnung der Nutzfläche
    • ggf. Brandschutzkonzept
    • ggf. weitere Unterlagen, falls diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind

    Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Bearbeitungszeit des Bauantrages ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens abhängig. Die Bearbeitungszeit für Wohnhäuser beträgt in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und keine Umplanungen erforderlich werden.

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bitte nutzen Sie für Anfragen/Auskünfte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

    Stadtteil Ort
    Tel.: 02241/243-274
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Ort@sankt-augustin.de

    Stadtteil Birlinghoven
    Tel.: 02241/243-353
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Birlinghoven@sankt-augustin.de

    Stadtteil Buisdorf
    Tel.: 02241/243-353
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Buisdorf@sankt-augustin.de

    Stadtteil Hangelar
    Tel.: 02241/243-288
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Hangelar@sankt-augustin.de

    Stadtteil Meindorf
    Tel.: 02241/243-493
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Meindorf@sankt-augustin.de

    Stadtteil Menden
    Tel.: 02241/243-288
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Menden@sankt-augustin.de

    Stadtteil Mülldorf
    Tel.: 02241/243-493
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Muelldorf@sankt-augustin.de

    Stadtteil Niederpleis
    Tel.: 02241/243-602
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Niederpleis@sankt-augustin.de

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de