Namens- und Adressänderung (Umzug/Hochzeit)
Hinweise für Borken
Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen oder hat sich Ihr Name geändert? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen oder hat sich Ihr Name geändert? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
KFZ-Zulassungsstelle
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Bitte stellen Sie uns folgende Unterlagen bei einer Adressänderung zur Verfügung:
gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (bei EU - Bürgern den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis oder den EU - Ausweis; bei Bürgern anderer Länder den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis)
den Fahrzeugschein
den Bericht der letzten Hauptuntersuchung
Hat sich Ihr Name geändert:
ist auch die Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief) erforderlich
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Nutzung von i-Kfz nicht möglich ist.
Formulare
Hinweise für Borken
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Rechtsgrundlage(n)
§§ 28, 30, 31 FeV
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Die Änderung Ihrer Anschrift (nicht die Änderung Ihres Namens) innerhalb des Kreises Borken nehmen auch die Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Städte Ahaus, Borken und Bocholt) im Kreisgebiet vor. Diese informieren dann die Zulassungsstelle über die vorgenommene Änderung.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen