Fahrerlaubnis Umschreibung

    Namens- und Adressänderung (Umzug/Hochzeit)

    Hinweise für Borken

    Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen oder hat sich Ihr Name geändert? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen oder hat sich Ihr Name geändert? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310

    E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Bitte stellen Sie uns folgende Unterlagen bei einer Adressänderung zur Verfügung:

    • ► Übersicht Unterlagen über die Zulassung von Fahrzeugen

    • gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (bei EU - Bürgern den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis oder den EU - Ausweis; bei Bürgern anderer Länder den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis)

    • den Fahrzeugschein

    • den Bericht der letzten Hauptuntersuchung

    Hat sich Ihr Name geändert:

    • ist auch die Zulassungsbescheinigung  II (ehemals Fahrzeugbrief) erforderlich

    • Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Nutzung von i-Kfz nicht möglich ist.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28, 30, 31 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Die Änderung Ihrer Anschrift (nicht die Änderung Ihres Namens) innerhalb des Kreises Borken nehmen auch die Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Städte Ahaus, Borken und Bocholt) im Kreisgebiet vor. Diese informieren dann die Zulassungsstelle über die vorgenommene Änderung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de