Einbürgerung Ausstellung der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes
Einbürgerung Ausstellung der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes
Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen