Bauaufsichtliche Zustimmung

    Bauaufsichtliche Zustimmung

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Bauliche Anlagen (und andere Anlagen und Einrichtungen) benötigen keine Baugenehmigung, Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung, wenn

    • der öffentliche Bauherr die Leitung der Entwurfsarbeiten sowie die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes, eines Landes oder eines Landschaftsverbandes übertragen hat und
    • die Baudienststelle mindestens mit einer Person, die aufgrund eines Hochschulabschlusses der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" führen darf und die entsprechende Sachkunde des öffentlichen Baurechts, der Bautechnik und der Baugestaltung hat und mit sonstigen geeigneten Fachkräften ausreichend besetzt ist.


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    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de