Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Morsbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 66a Abs. 2 PflBG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 5-5c, 25 KrPflG, § 20, 20a, 20c KrPflAPrV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen