Nutzungsänderung von Denkmalen

    Nutzungsänderung von Denkmalen

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Mit der Erteilung der Baugenehmigung wird die Nutzung eines Gebäudes bestimmt. Soll eine andere Nutzung im Gebäude oder in Teilen von Gebäuden aufgenommen werden, die mit der alten Nutzung nicht vergleichbar ist, wird hierfür eine Baugenehmigung erforderlich, eine so genannte Nutzungsänderungsgenehmigung.

    Beispiele hierfür sind:

    • Änderung eines früheren Ladens in eine Gaststätte oder
    • Umwandlung einer Wohnung in eine Rechtsanwaltskanzlei

    Nach welchem Genehmigungsverfahren die Prüfung des Nutzungsänderungsantrags durchgeführt werden muss, richtet sich nach der Art der neuen Nutzung:

    • Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 64 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW 2018 wird durchgeführt, wenn durch eine Nutzungsänderung eine Anlage entsteht, die kein großer Sonderbau ist.
    • Das Genehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 wird durchgeführt, wenn durch die Nutzungsänderung ein in § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 aufgeführter  Sonderbau entsteht.

    Weiterhin kann eine Nutzungsänderung in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW 2018 beantragt werden. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach § 63 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018 vorliegen. Dies sind u.a.:
    Das Bauvorhaben

    • liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans,
    • bedarf keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB,
    • bedarf keiner Abweichung nach § 69 BauO NRW 2018.

    Weiterhin muss es sich bei dem Bestandsgebäude um ein Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4 oder sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 oder um ein Nebengebäude oder Nebenanlage der o.g. Gebäude handeln.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614

    E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Dem Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung sind folgende Bauvorlagen beizufügen:

    • Bei Vorhaben nach §§ 34 und 35 des BauGB
      • ein Auszug aus der Liegenschaftskarte
      • ein Auszug aus der Deutschen Grundkarte M 1:5000
      • der Lageplan  M 1:500
    • Art und Umfang der Nutzungsänderung sind anzugeben und erforderlichenfalls in Bauzeichnungen kenntlich zu machen
    • Art und Umfang der Nutzungsänderung sind in Bau- und Betriebsbeschreibungen kenntlich zu machen

    Weitere Unterlagen können erforderlich werden.

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • 50,00 Euro bis 5.000,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de