Nutzungsänderung von Denkmalen
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Mit der Erteilung der Baugenehmigung wird die Nutzung eines Gebäudes bestimmt. Soll eine andere Nutzung im Gebäude oder in Teilen von Gebäuden aufgenommen werden, die mit der alten Nutzung nicht vergleichbar ist, wird hierfür eine Baugenehmigung erforderlich, eine so genannte Nutzungsänderungsgenehmigung.
Beispiele hierfür sind:
- Änderung eines früheren Ladens in eine Gaststätte oder
- Umwandlung einer Wohnung in eine Rechtsanwaltskanzlei
Nach welchem Genehmigungsverfahren die Prüfung des Nutzungsänderungsantrags durchgeführt werden muss, richtet sich nach der Art der neuen Nutzung:
- Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 64 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW 2018 wird durchgeführt, wenn durch eine Nutzungsänderung eine Anlage entsteht, die kein großer Sonderbau ist.
- Das Genehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 wird durchgeführt, wenn durch die Nutzungsänderung ein in § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 aufgeführter Sonderbau entsteht.
Weiterhin kann eine Nutzungsänderung in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW 2018 beantragt werden. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach § 63 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018 vorliegen. Dies sind u.a.:
Das Bauvorhaben
- liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans,
- bedarf keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB,
- bedarf keiner Abweichung nach § 69 BauO NRW 2018.
Weiterhin muss es sich bei dem Bestandsgebäude um ein Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4 oder sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 oder um ein Nebengebäude oder Nebenanlage der o.g. Gebäude handeln.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614
E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
Dem Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung sind folgende Bauvorlagen beizufügen:
- Bei Vorhaben nach §§ 34 und 35 des BauGB
- ein Auszug aus der Liegenschaftskarte
- ein Auszug aus der Deutschen Grundkarte M 1:5000
- der Lageplan M 1:500
- Art und Umfang der Nutzungsänderung sind anzugeben und erforderlichenfalls in Bauzeichnungen kenntlich zu machen
- Art und Umfang der Nutzungsänderung sind in Bau- und Betriebsbeschreibungen kenntlich zu machen
Weitere Unterlagen können erforderlich werden.
Formulare
Hinweise für Schwerte
Voraussetzungen
Hinweise für Schwerte
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwerte
Fristen
Hinweise für Schwerte
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwerte
Kosten
Hinweise für Schwerte
- 50,00 Euro bis 5.000,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwerte
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerte
- Baugenehmigungsverfahren (Sonderbau) (Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid)
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid)
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Baubeschreibung
- Baugenehmigung (Erhebungsvordruck)
- Genehmigungsfreie Bauvorhaben (Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung)
- Genehmigungsfreistellung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen