Nutzungsänderung von Denkmalen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Die Tätigkeiten im Bereich Denkmalschutz sind auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet. Zusammen mit den Denkmaleigentümern stellen wir sicher, dass keine bedeutenden Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte verloren gehen.
An Denkmälern lassen sich die besondere Bedeutung für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse nachvollziehen. Die nachfolgenden Generationen können Geschichte auch in unserer Stadt nicht nur nachlesen, sondern hautnah erleben.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden. Die Stadt Oer-Erkenschwick ist Ihr Ansprechpartner bei
- formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG,
- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG,
- formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG,
- Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke) und
- fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern.
Jedes Denkmal ist einzigartig. Eine Beratung erfolgt daher individuell durch die zuständigen Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die notwendigen Unterlagen stimmen die zuständigen Ansprechpartner mit Ihnen ab.
Formulare
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Die Formulare erhalten Sie bei den zuständigen Ansprechpartnern.
Voraussetzungen
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Über die Vorraussetzungen informieren Sie die zuständigen Ansprechparter.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Über die Höhe der Kosten erhalten Sie Auskunft bei den zuständigen Ansprechpartnern.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen