Nutzungsänderung von Denkmalen

    Nutzungsänderung von Denkmalen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die Tätigkeiten im Bereich Denkmalschutz sind auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet. Zusammen mit den Denkmaleigentümern stellen wir sicher, dass keine bedeutenden Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte verloren gehen. 

    An Denkmälern lassen sich die besondere Bedeutung für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse nachvollziehen. Die nachfolgenden Generationen können Geschichte auch in unserer Stadt nicht nur nachlesen, sondern hautnah erleben.

    Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden. Die Stadt Oer-Erkenschwick ist Ihr Ansprechpartner bei

    • formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG,
    • schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG,
    • formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG,
    • Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke) und
    • fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern. 

     

    Jedes Denkmal ist einzigartig. Eine Beratung erfolgt daher individuell durch die zuständigen Ansprechpartner. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45739 Oer-Erkenschwick

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691-0

    Fax: 02368 / 691-316

    E-Mail: Bauordnung@Oer-Erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die notwendigen Unterlagen stimmen die zuständigen Ansprechpartner mit Ihnen ab. 

    Formulare

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die Formulare erhalten Sie bei den zuständigen Ansprechpartnern. 

    Voraussetzungen

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    Über die Vorraussetzungen informieren Sie die zuständigen Ansprechparter. 

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Über die Höhe der Kosten erhalten Sie Auskunft bei den zuständigen Ansprechpartnern. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de