Genehmigung zur Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung von gefördertem Wohnraum Erteilung
Nutzung von geförderten Wohnraum
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Eine öffentliche Förderung in Form zinsgünstiger Darlehen der NRW.BANK kann für den Bau oder Kauf neuer oder gebrauchter Immobilien und für den Neubau von Mietwohnungen erfolgen, wenn die entsprechenden Förderungsvoraussetzungen vorliegen. Es können auch investive Maßnahmen im Bestand, wie z.B. bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Reduzierung von Barrieren gefördert werden. Zuständig für die Bewilligung dieser Darlehen für Wohnungen und Gebäude in Witten ist der Ennepe-Ruhr-Kreis. Weitere Informationen über die aktuellen Förderprogramme, die Voraussetzungen und die Antragstellung sind im Einzelfall beim Ennepe-Ruhr-Kreis , Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung und Kataster. Die NRW.BANK stellt auf www.nrw.bank.de ebenfalls Informationsmaterial zur Verfügung.
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Ansprechpartner
62 Abteilung Wohnbauentwicklung und Bewertung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: BodenWirtschaft@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023