Genehmigung zur Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung von gefördertem Wohnraum Erteilung

    Nutzung von geförderten Wohnraum

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Eine öffentliche Förderung in Form zinsgünstiger Darlehen der NRW.BANK kann für den Bau oder Kauf neuer oder gebrauchter Immobilien und für den Neubau von Mietwohnungen erfolgen, wenn die entsprechenden Förderungsvoraussetzungen vorliegen. Es können auch investive Maßnahmen im Bestand, wie z.B. bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Reduzierung von Barrieren gefördert werden. Zuständig für die Bewilligung dieser Darlehen für Wohnungen und Gebäude in Witten ist der Ennepe-Ruhr-Kreis. Weitere Informationen über die aktuellen Förderprogramme, die Voraussetzungen und die Antragstellung sind im Einzelfall beim Ennepe-Ruhr-Kreis , Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung und Kataster. Die NRW.BANK stellt auf www.nrw.bank.de ebenfalls Informationsmaterial zur Verfügung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    62 Abteilung Wohnbauentwicklung und Bewertung

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111b

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50 Wohnraumhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de