Antrag auf Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen Bewilligung

    Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen

    Hinweise für Emsdetten

    Wenn Sie Kinder im Rahmen von Aufführungen oder Veranstaltungen beschäftigen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Leistungsberechtigte
    Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die

    • SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende / Arbeitslosengeld II),
    • Sozialhilfe (SGB XII),
    • Wohngeld,
    • Kinderzuschlag oder
    • erweiterte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    erhalten. Von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets können in Emsdetten ca. 1.150 Personen profitieren.

    Die Leistungen im Überblick
    Das Bildungspaket für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung (Schülerinnen und Schüler) erhalten, umfasst folgende Leistungen:

    • Aufwendungen für Kita-Ausflüge sowie für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler (ohne Taschengeld)
    • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler (für z. B. Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportkleidung) in Höhe von 100 € (jeweils zum 01.August eines Jahres) sowie 50 € (jeweils zum 01. Februar eines Jahres)
    • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (wenn die Schülerbeförderungskosten nicht oder nicht vollständig durch den zuständigen Schulträger übernommen werden)
    • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler in angemessenem Umfang (wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und das Klassenziel - Versetzung in die nächste Klasse bzw. Schulabschluss bei Abschlussklassen - zu erreichen)
    • Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird

    Das Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres umfasst folgende Bedarfe für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:

    • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
    • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
    • die Teilnahme an Freizeiten

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Gutschein im Wert von 15 € monatlich. Diese Gutscheine können eingelöst werden, um z. B. Musikunterricht zu nehmen, den Mitgliedsbeitrag für Vereine zu zahlen oder an Ferienfreizeiten teilzunehmen.

     

    • Die Leistungen werden wie folgt gewährt
      Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldleistungen erbracht.
    • Bei den Aufwendungen für die Lernförderung erhält der Berechtigte einen Bewilligungsbescheid und der Leistungserbringer (z. B. Nachhilfelehrer) eine Kostenübernahmeerklärung für das entsprechende Nachhilfeangebot.
    • Für alle anderen Leistungen (Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) erhalten Sie vom Jobcenter der Stadt Emsdetten die Münsterlandkarte. Die Münsterlandkarte können Sie beim jeweiligen Leistungsanbieter (z. B. Sportverein, Kindertageseinrichtung, Schule) abgegeben werden. Der Anbieter rechnet den Gutschein dann mit dem Jobcenter des Kreises Steinfurt ab.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales (Team 500)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziales (Team 500)

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    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

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    Technisch geändert am 27.10.2022

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    Am Markt 1

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    Technisch geändert am 17.08.2023

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    Soziales (Team 500)

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    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

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    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten

    • Einverständniserklärung (schriftliche Einwilligungen der Personensorgeberechtigten)
    • ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • Bescheinigung der Schule

    Formulare

    Hinweise für Emsdetten

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Emsdetten

    • Sie müssen bereits vor Aufnahme der Beschäftigung einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit stellen.
    • Sie müssen die gesetzlichen Bestimmungen der Beschäftigung beachten.
    • Sie müssen eine schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten sowie eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) anfügen.
    • Sie müssen eine Bescheinigung der Schule, dass keine Gefahr schlechterer Schulleistungen besteht, anfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Emsdetten

    § 6 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) - Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen

    https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__6.html

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Emsdetten

    Einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit können Sie schriftlich stellen. Das Verfahren ist wie folgt:

    • Füllen Sie den Antrag aus
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen
      - schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten,
      - die ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) und
      - die Bescheinigung der Schule bei.
    • Die zuständige Stelle prüft den Antrag und entscheidet, ob der Antrag bewilligt werden kann.
    • Der vollständige Antrag sollte rechtzeitig - mindestens 10 Tage vor Beginn der Beschäftigung vorliegen.
    • Unvollständig eingereichte Anträge können nicht beschieden werden; gegebenenfalls erfolgt eine Ablehnung des Antrags. Einige Informationen zur Veranstaltung (beispielsweise Ort, Zeit, Beschreibung der Veranstaltung) können Sie jedoch zur Vorabprüfung über den Onlinedienst übermitteln.
    • Abschließend erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid durch die zuständige Stelle.
    • Sie dürfen das Kind erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beschäftigen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Die Beschäftigung von Kindern ohne behördliche Bewilligung ist verboten und kann entsprechend den Tatumständen nach den Bußgeld- und Strafvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes geahndet werden.

    Fristen

    Hinweise für Emsdetten

    Der vollständige Antrag sollte mindestens 10 Tage vor Beginn der Beschäftigung vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

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    Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen 3 und 10 Tagen.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie dürfen das Kind erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beschäftigen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Die Beschäftigung von Kindern ohne behördliche Bewilligung ist verboten und kann entsprechend den Tatumständen nach den Bußgeld- und Strafvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes geahndet werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Emsdetten

    Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf folgenden Internetseiten:

    Kreis Steinfurt
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de