Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Das Stadtwappen Bad Oeynhausens steht stellvertretend für die gesamte Stadt Bad Oeynhausen. Es ist ein Wiederkennungmerkmal und wird deswegen gerne von Vereinen, Firmen und Privatpersonen genutzt. Gerade weil es aber stellvertretend für die gesamte Stadt steht, braucht seine Nutzung eine Erlaubnis, damit es nicht Missbräuchlich genutzt wird.

    Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn das Verwenden des Stadtwappens dem Ansehen der Stadt nicht schadet, nicht mit Verwendung von amtlichen Stellen verwechselt werden kann und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.

    Der Antrag kann formlos in Form eines Briefes oder per Mail an die unten stehende Ansprechperson gesendet werden:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Büro des Bürgermeisters und des Rates

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1014

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1902

    E-Mail: k.vornheder@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Formulare

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de