Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Die Gemeinde Eitorf erhielt am 17. September 1934 durch das preußische Staatsministerium des Inneren in Berlin das Recht zur Führung des Wappens. Das Gemeindewappen ist dreigeteilt. Auf der linken Seite ist oben ein silbernes Feld mit einem Löwen und unten ein rotes Feld mit zwei aufgerichteten goldenen Eicheln zu sehen. Auf der rechten Wappenhälfte befindet sich ein silberner Turm auf grünem Boden mit rotem Dach und goldener Wetterfahne.

    Der wachsende bergische Löwe weist auf die frühere Zugehörigkeit Eitorfs zum Herzogtum Berg hin. Die Eicheln waren bereits Teil des 1580 verliehenen Eitorfer Gerichtssiegels des ehemaligen Gerichtssitzes (Dingstuhls) Eitorfs. Der silberne Turm stellt den Kirchturm der im Jahre 1167 geweihten Pfarrkirche auf dem Eitorfer Marktplatz dar. Nachdem die Kirche im Jahr 1889 abgerissen wurde, blieb der Turm als Wahrzeichen Eitorfs erhalten, bis er am 17. März 1945 einem Bombenangriff zum Opfer fiel.

    Antrag auf Genehmigung zur Nutzung des Gemeindewappens: Jede Verwendung des Gemeindewappens für nicht-gemeindliche Zwecke bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Gemeinde Eitorf. 

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    Ansprechpartner

    Abteilung für Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

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