Kinderreisepass Meldung wegen Fund

    Kinderreisepass Meldung wegen Fund

    Hinweise für Erwitte

    Beschreibung

    Hinweise für Erwitte

    Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes (betrifft hauptsächlich außereuropäische Länder). Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Ab dem 01.01.2021 können Kinderreisepässe und deren Verlängerung nur noch für die Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten ausgestellt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist erforderlich. Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen. Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll: Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich. Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll: Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen. Online-Terminvereinbarung Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen. Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 13

    59597 Erwitte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02943 896-0

    E-Mail: buergerservice@erwitte.de

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erwitte

    Folgende Unterlagen sind für die Ausstellung eines Kindesreisepasses erforderlich: eine ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung Die Personalausweise der Eltern sind vorzulegen. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Geburtsurkunde des Kindes

    Formulare

    Hinweise für Erwitte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erwitte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erwitte

    Paßgesetz (PaßG) Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erwitte

    Fristen

    Hinweise für Erwitte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erwitte

    Kosten

    Hinweise für Erwitte

    Neuausstellung: 13,00 € Verlängerung/Aktualisierung: 6,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erwitte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erwitte

    Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF) Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent) Verlustanzeige Online-Terminvereinbarung Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de