Flächennutzungsplan Änderung
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan
Hier finden Sie Informationen zum Änderungsverfahren eines Flächennutzungsplans
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Haben Sie Fragen zu diesem Aufgabenbereich? Gerne erteilen wir Ihnen die gewünschten Auskünfte. Bitte wenden Sie sich an die hier genannten Ansprechpersonen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).
Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
- Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
- Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
Fristen
Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten.
Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab. Kleinere Änderungen benötigen einige Monate, größere Änderungen i.d.R. ein bis zwei Jahre.
Kosten
Die Kosten des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021