Flächennutzungsplan Änderung

    Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan

    Hier finden Sie Informationen zum Änderungsverfahren eines Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Hinweise für Anröchte

    Dem Bauen (Eingriff in Natur und Landschaft) voran geht ein vielschichtiger Planungsprozess, bei dem es heute mehr und mehr erforderlich wird, ökologische Belange zu berücksichtigen.

    Der Flächennutzungsplan (§ 5 BauGB)

    ... ist der übergeordnete Bauleitplan für die gesamte Gemeinde. Er hat die Aufgabe, für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, daß Aussagen im Flächennutzungsplan vor allem die Gemeinde selbst und nicht grundsätzlich schon den Bürger rechtlich binden. So gibt z. B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Baufläche im Flächennutzungsplan dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht. Die Aussagen des Flächennutzungsplanes werden "Darstellungen" genannt, im Unterschied zu den "Festsetzungen" des Bebauungsplanes. Was im einzelnen im Flächennutzungsplan dargestellt wird, hängt von den gemeindlichen Zielvorstellungen und den städtebaulichen Problemen der betreffenden Gemeinde ab. Das BauGB stellt demgemäß nur einen Katalog von Darstellungsmöglichkeiten bereit - welche die Gemeinde hiervon benutzt, unterliegt weitgehend ihrer Entscheidung. Bei der zeichnerischen Darstellung sind die Gemeinden verpflichtet, die Zeichen der Planzeichen-Verordnung anzuwenden. Damit ist eine bundeseinheitliche Zeichenerklärung (Legende) für die Bauleitpläne gegeben. Die wichtigsten DarsteIlungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan sind:

    • die für die Bebauung vorgesehenen Flächen. Diese müssen nach der vorgesehenen Nutzungsart näher spezifiziert werden;
    • die Ausstattung des Gemeindegebietes mit Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen und privaten Bereichs (z. B. Schulen, Krankenhäuser etc.) sowie Flächen für Spiel- und Sportanlagen;
    • die Flächen für den überörtlichen Verkehr sowie für die örtlichen Hauptverkehrsstraßen;
    • die Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für Ablagerungen sowie die Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen;
    • die Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe;
    • die Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen im Rahmen des Umweltschutzes;
    • die Wasserfläche und die für die Wasserwirtschaft vorgesehenen Flächen;
    • die Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen;
    • die Flächen für Landwirtschaft und Wald;
    • die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

     

    Neben den Darstellungen sieht das BauGB die Aufnahme von "Kennzeichnungen" im Flächennutzungsplan vor. Die Kennzeichnungen haben nur hinweisende und "warnende" Funktionen. Es sollen Kennzeichnungen vorgenommen werden für Flächen,

    • die durch Überschwemmungen, Steinschlag, Lärm oder andere Immissionen gefährdet sind;
    • für die eine bauliche Nutzung vorgesehen ist, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (sog. Altlasten).

    Schließlich sollen die Ergebnisse von anderen verbindlichen Planungen (z. B. Fernstraßen, Bundesbahnanlagen) "nachrichtlich" in den Flächennutzungsplan übernommen werden. Nicht zum Plan im Rechtssinne gehört der gesetzlich geforderte Erläuterungsbericht. Dieser erklärt und begründet die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im einzelnen und enthält in vielen Fällen umfangreiches Daten- und Kartenmaterial über die Gemeinde. Flächennutzungsplan und Erläuterungsbericht können von jedermann bei der Gemeinde eingesehen werden.

     

     

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Anröchte

    Baugesetzbuch (BauGB)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung

    Fristen

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab. Kleinere Änderungen benötigen einige Monate, größere Änderungen i.d.R. ein bis zwei Jahre.

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de