Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Die Öffentlichkeit -zu der auch Kinder und Jugendliche gehören- kann sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Bebauungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).
Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dormagen
Verfahrensablauf
Hinweise für Dormagen
Regelverfahren (vereinfachtes/beschleunigtes Verfahren abweichend):
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
Fristen
Hinweise für Dormagen
Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (siehe Rechtsgrundlagen)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021
Stichwörter
Hinweise für Dormagen