Flächennutzungsplan Änderung
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan
Hier finden Sie Informationen zum Änderungsverfahren eines Flächennutzungsplans
Beschreibung
Hinweise für Essen
Interessierte Bürger*innen können die Planunterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 5. Etage, Raum 501, einsehen und Stellungnahmen abgeben.
Die Unterlagen können unter den aktuell geltenden Sicherheits- und Hygienevorkehrungen eingesehen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinsamer Flächennutzungsplan / Geschäftsstelle, Beteiligung an Bauleitplanverfahren, Interkommunale Projekte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-61210
erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).
Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
- Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
- Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
Fristen
Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten.
Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab. Kleinere Änderungen benötigen einige Monate, größere Änderungen i.d.R. ein bis zwei Jahre.
Kosten
Die Kosten des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Städteregion Ruhr 2030:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021
Stichwörter
Hinweise für Essen