Flächennutzungsplan Änderung

    Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan

    Hier finden Sie Informationen zum Änderungsverfahren eines Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Interessierte Bürger*innen können die Planunterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 5. Etage, Raum 501, einsehen und Stellungnahmen abgeben.

    Die Unterlagen können unter den aktuell geltenden Sicherheits- und Hygienevorkehrungen eingesehen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinsamer Flächennutzungsplan / Geschäftsstelle, Beteiligung an Bauleitplanverfahren, Interkommunale Projekte

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 10

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-61210

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Stadtplanung und Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 10

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    E-Mail: stadtplanung-bauordnung@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung

    Fristen

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab. Kleinere Änderungen benötigen einige Monate, größere Änderungen i.d.R. ein bis zwei Jahre.

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de