Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

    Hinweise für Wiehl

    Beschreibung

    Hinweise für Wiehl

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Wiehl - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    51674 Wiehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02262-990

    Fax: 02262-9955247

    E-Mail: gewerbeamt@wiehl.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Links § 46 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__46.html]

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de