Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

    Hinweise für Nümbrecht

    Beschreibung

    Hinweise für Nümbrecht

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Nümbrecht - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 16

    51588 Nümbrecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02293 302 160

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: ordnungsamt@nuembrecht.de

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nümbrecht

    Formulare

    Hinweise für Nümbrecht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nümbrecht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nümbrecht

    Links § 46 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__46.html]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nümbrecht

    Fristen

    Hinweise für Nümbrecht

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nümbrecht

    Kosten

    Hinweise für Nümbrecht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nümbrecht

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nümbrecht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Nümbrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de