Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

    Hinweise für Kall

    Beschreibung

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    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Kall - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    53925 Kall

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02441 8880

    Fax: 02441 88870

    E-Mail: buergermeister@kall.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Links § 46 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__46.html]

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de