Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

    - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    • Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
    • Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Hat ein Deutscher im Ausland geheiratet, so kann dies auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Außerdem kann unter besonderen Umständen eine Ehe zweier Personen, von denen keiner Deutscher ist, im Eheregister beurkundet werden. Dies ist dann möglich, wenn die Ehe in Deutschland vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Eheschließenden angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen worden ist.

    Die Ehegatten können den Antrag auf Beurkundung dieser Ehe im Eheregister stellen. Sind beide Ehegatten verstorben, können auch deren Eltern oder Kinder den Antrag stellen. Der Antrag ist auch möglich für Ehen, in denen einer der Ehegatten staatenlos, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist.

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie als antragsberechtigte Person Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Ergibt sich danach keine Zuständigkeit im Inland, wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin, Telefon 030 / 9 02 69-0, Fax 030 / 90 20 72 45, E-Mail Info.Stand1(at)labo.berlin.de. 

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-362

    Fax: 0 23 04 / 104-743

    E-Mail: standesamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • ausländische Heiratsurkunde (ggf. mit Apostille oder Legalisation)
    • eine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache
      Die Übersetzung muss durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer bzw. eine Übersetzerin gefertigt werden. Wenn Sie eine internationale Heiratsurkunde vorlegen benötigen Sie diese Übersetzung nicht.
    • weitere vorzulegende Unterlagen sind individuell sehr unterschiedlich.
      Bitte erfragen Sie diese beim Standesamt.

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Verfahrensablauf

    • Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
    • Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.

    Fristen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, Auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an. Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen. Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • 40,00 Euro für die Beurkundung
    • eine Eheurkunde kostet 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde 6,00 Euro/Stück
    • ein Eheregisterauszug kostet 12,00 Euro und jeder gleichzeitig ausgestellter gleiche Auszug 6,00 Euro/Stück
    • Ermäßigung:
      • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG
      Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
    • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de