Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

    - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    • Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
    • Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Beurkundung abstammungsrechtlicher ErklärungenDas Standesamt Welver beurkundet Anerkennungen der Vaterschaft und der Mutterschaft und die dazu ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen. Beurkundung namensrechtlicher ErklärungenBeim Standesamt Welver werden alle Erklärungen zur Namensführung in der Ehe oder zur Namensführung eines Kindes und die dazu ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen beurkundet. Bei Auslandsbeteiligung werden außerdem Erklärungen zur Wahl eines ausländischen Namensrechts beurkundet. Urkundenservice Geburtsurkunden auch mehrsprachige internationale GeburtsurkundenEheurkunden auch mehrsprachige internationale EheurkundenSterbeurkunden auch mehrsprachige internationale SterbeurkundenLebenspartnerschaftsurkunden Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden - Wo gibt es sie? Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie daher bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat.Personenstandsurkunden erhalten Sie nur innerhalb folgender Fristen nach Eintritt des Personenstandsfalles:Geburtsurkunde 110 JahreEheurkunde 80 JahreLebenspartnerschaftsurkunde 80 Jahre Sterbeurkunde 30 Jahre Nach Ablauf dieser Fristen können keine Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden. Sobald die Personenstandsbücher, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, dem Archiv übergeben wurden, können Sie dort ggf. Abschriften der Einträge nach archivrechtlichen Benutzungsvorschriften erhalten. Wo bekomme ich eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    06 Bürgerservice / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

     

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis

     

    • ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis

     

    • Bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    beglaubigten Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte.

     

    • Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

     

    • War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk.

     

    Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk"))

    ggf. Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    • Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

     

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

     

    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

     

    • Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Art. 11 Abs. 1 EGBGB
    • Art. 13 Abs. 14 EGBGB
    • Art. 17b EGBGB
    • § 34 PStG
    • § 39 PStG
    • § 41 PStG

    Verfahrensablauf

    • Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
    • Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.

    Fristen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, Auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an. Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen. Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Namensrechtliche Erklärung 21,00 EURAusstellung von Peronenstandsurkunden je 10,00 EUR weitere Exemplare je 5,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de