Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

    - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    • Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
    • Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Sie wollen den Bund für’s Leben schließen? Wir beraten Sie gerne... und helfen Ihnen bei allen Fragen von A - wie Anmeldung der Eheschließung bis hin zu Z - wie Zeugen (Trauzeugen) gerne weiter!In Burscheid können Sie sich an drei verschiedenen Örtlichkeiten das Ja-Wort geben, im Trauzimmer des Rathauses, in der Lambertsmühle und auf Gut Landscheid. Samstags und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten sind keine Trauungen im Rathaus möglich.Damit Ihre Eheschließung auch stattfinden kann, muss zuerst die sog. Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Hierbei wird geprüft, ob keine Ehehindernisse vorliegen und einer Eheschließung rechtlich nichts im Wege steht.Welche Urkunden Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, hängt u.a. von Ihrem Familienstand und Ihrer Staatsangehörigkeit ab.Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.Grundsätzlich sollten Sie und Ihr Partner persönlich und gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung kommen; sollte jedoch einer von Ihnen verhindert sein, kann der andere Partner die Anmeldung mit einer Vollmacht allein vornehmen. Den Vordruck für die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie im Standesamt. Fragen Sie bitte danach!Auch im Jahr 2023 werden Trauungen nur noch an feststehenden Terminen angeboten, die weiterhin vorzugsweise für Burscheider Paare reserviert sind.Dienstags und donnerstags und an den unten aufgeführten Terminen können Sie sich in Burscheid das "Ja-Wort" geben; die Uhrzeiten sind mit dem Standesamt abzustimmen. Montags und mittwochs finden in der Regel keine Trauungen statt. Nachfolgend finden Sie die Termine für das Jahr 2023:Freitag13.10.2023reserviertSamstag28.10.2023reserviertSamstag11.11.2023reserviertFreitag17.11.2023 Freitag01.12.2023reserviertSamstag16.12.2023reserviertNachfolgend finden Sie die Termine für das Jahr 2024:Freitag12.01.2024 Samstag27.01.2024 Freitag02.02.2024 Samstag24.02.2024 Freitag08.03.2024 Samstag23.03.2024 Freitag05.04.2024 Samstag20.04.2024 Mittwoch24.04.2024 Samstag04.05.2024reserviertFreitag10.05.2024 Freitag24.05.2024 Freitag07.06.2024 Samstag22.06.2024 Freitag05.07.2024 Samstag20.07.2024 Mittwoch24.07.2024 Freitag02.08.2024 Samstag24.08.2024 Freitag13.09.2024 Samstag28.09.2024 Freitag11.10.2024 Samstag26.10.2024 Freitag08.11.2024 Samstag16.11.2024 Samstag07.12.2024 Freitag20.12.2024 Ab dem 01.01.2024 werde neue Gebühren für die Nutzung der Lambertsmühle und von Gut Landscheid erhoben:Bereitstellung der Räumlichkeiten in der Lambertsmühle: 175,00 EuroBereitstellung der Räumlichkeiten auf Gut Landscheid: 375,00 Euro, inklusive Verzehrgutschein in Höhe von 200,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-146

    E-Mail: standesamt@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

     

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis

     

    • ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis

     

    • Bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    beglaubigten Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte.

     

    • Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

     

    • War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk.

     

    Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk"))

    ggf. Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    • Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

     

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

     

    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

     

    • Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Art. 11 Abs. 1 EGBGB
    • Art. 13 Abs. 14 EGBGB
    • Art. 17b EGBGB
    • § 34 PStG
    • § 39 PStG
    • § 41 PStG

    Verfahrensablauf

    • Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
    • Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.

    Fristen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, Auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an. Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen. Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    Anmeldung der Eheschließung (deutsches Recht): 40,00 EuroAnmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht): 66,00 EuroEheurkunde: 10,00 EuroEheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 66,00 EuroVornahme der Eheschließung, wenn Sie aus einer anderen Stadt kommen: 40,00 EuroEvtl. werden durch bestimmte Namenserklärungen, Entgegennahme von eidesstattlichen Versicherungen o. ä. noch weitere Gebühren fällig.Bereitstellung der Räumlichkeiten in der Lambertsmühle: 125,00 Euro (ab 2024: 175,00 Euro)Bereitstellung der Räumlichkeiten auf Gut Landscheid: 325,00 Euro (ab 2024: 375,00 Euro), weiterhin inkl. einem Verzehrgutschein in Höhe von 200,00 EuroFamilenstammbuch: ab 19,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de