Lebenspartnerschaftsurkunde

    Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Lünen

    Sie können sich auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausstellen lassen. Als Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, deren Vorfahren oder Abkömmlinge sind Sie antragsberechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Sie können sich auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausstellen lassen. Als Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, deren Vorfahren oder Abkömmlinge sind Sie antragsberechtigt. Außerdem sind Sie als nicht genannte Person auch antragsberechtigt, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält die Vornamen und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und den Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft. Sie kann außerdem Angaben zur Religionszugehörigkeit, zur Auflösung, zum Nichtbestehen und zur Umwandlung in eine Ehe enthalten. Sollte ein Lebenspartner beziehungsweise eine Lebenspartnerin verstorben sein, enthält die Lebenspartnerschaftsurkunde auch diese Angabe.

    Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2200

    Fax: 02306 104-211431

    E-Mail: standesamt@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren).

    • Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin sind eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) sowie der Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin erforderlich.

    • Für andere Personen oder Institutionen ein Nachweis Ihres rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
    • Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
      - die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
      - die Eltern,
      - die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
      - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    • Verwaltungsgebühr für ein erstes Exemplar: 10 Euro

    • Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 5 Euro

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de