Lebenspartnerschaftsurkunde
Bescheinigung Lebenspartnerschaft
Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Ich benötige eine Urkunde - Wo und wie kann ich sie bekommen? Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunden ausgestellt: Geburtsurkunden Beglaubigte Abschriften aus den Geburtsregister Eheurkunden Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister. Sterbeurkunden Beglaubigte Abschriften aus den Sterberegister. Zur internationalen Verwendung, z.B. zur Vorlage bei einer ausländischen Vertretung, erhalten Sie mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden. Wo sind die Urkunden zu erhalten? Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes. Datenschutz - Wer kann eine Urkunde bestellen? Die Personenstandsregister erhalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach dem geltenden Personenstandsrecht kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines/einer Berechtigten vorlegen. Wie kann ich die Urkunden bestellen? Sie können die Urkunden online (siehe Formulare), oder unter der Anschrift Marktstraße 16, 58452 Witten per Post bestellen. Die Gebühren werden per Rechnung erhoben.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
34 Personenstandsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 581-3499
E-Mail: standesamt@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
- Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Witten
Die Gebühren richten sich nach der Allg. Verwaltungsgebührenordnung NRW. Sie betragen im Einzelnen: Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister sowie sämtliche Urkunden 10 EUR Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Für die Bestellung von 3 Geburtsurkunden sind also z.B. 20 EUR zu entrichten. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung von Kindergeld).
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Geburtsurkunde (Antrag) Eheurkunde (Antrag) Lebenspartnerschaftsurkunde (Antrag) Sterbeurkunde (Antrag)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen