Lebenspartnerschaftsurkunde

    Eheschließung - Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Standesabteilung buchen.

    Allgemeine Informationen:

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde gibt Auskunft über die Daten der Lebenspartner. Insbesondere über die in der Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen sowie das Bestehen oder die Auflösung der Lebenspartnerschaft. Lebenspartnerschaftsurkunden werden nur beim örtlich zuständigen Standesamt ausgestellt.

    Die Beantragung kann online, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Antragsberechtigt sind die Lebenspartner sowie deren Abkömmlinge oder Vorfahren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Personalausweis
    • bei Beantragung durch Dritte: zusätzliche Vollmacht

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
    • Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
      - die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
      - die Eltern,
      - die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
      - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • 10,00 €

    Urkunden für Rentenzwecke sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Zur Verwendung bei ausländischen Behörden kann die Eheurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de