Kinderreisepass
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Sobald Ihr Kind Deutschland verlässt, benötigt es ein gültiges Ausweisdokument. Liegt der Hauptwohnsitz Ihres Kindes in Soest, so ist das Bürger Büro der Stadt Soest für die Ausstellung des Dokuments zuständig.
Kinderreisepässe werden seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Dokumente behalten jedoch bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.
Für Auslandsreisen werden folgende Dokumente, für Kinder jeden Alters (bis zum 24.Lebensjahr), ausgestellt:
- Personalausweis - mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und einer Gebühr in Höhe von 22,80 Euro. Dieser gilt in der Regel innerhalb der Europäischen Union. Die Bundesdruckerei benötigt für die Herstellung etwa zwei bis drei Wochen.
- Reisepass - mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und einer Gebühr in Höhe von 37,50 Euro. Die Bundesdruckerei benötigt für die Herstellung etwa drei bis vier Wochen.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, der das alleinige Sorgerecht hat. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Antragstellung vorzulegen.
Hinweise
In einigen Staaten wird der Personalausweis nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Vor Antritt einer Reise sollten Sie sich beim Auswärtigen Amt bzw. bei der zuständigen Auslandsvertretung über die Einreisebestimmungen informieren. Weitere Informationen hierzu unnter Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de).
Damit es in der Ferienzeit nicht zu Engpässen kommt, möchten wir Sie jetzt schon darauf hinweisen, dies bei Ihrer Urlaubsplanung zu berücksichtigen und rechtzeitig die Ausstellung der Ausweisdokumente Ihrer Kinder zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild; BEACHTEN SIE, DASS DIE FOTOS NICHT VOR ORT GEMACHT WERDEN KÖNNEN!
- Bitte bringen Sie vorsorglich eine Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, bei einer eventuellen Unstimmigkeit der Daten. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung benötigt und ggfs. der Registrierschein und die Namenserklärung. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
- Die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile inkl. Ausweisdokumente
- ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht (bei nicht verheirateten Elternteilen)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 13,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen