Kinderreisepass

    Kinderreisepass

    Hinweise für Greven

    Beschreibung

    Hinweise für Greven

    Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren.

    Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Greven - Fachdienst Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    48268 Greven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 2571920225

    E-Mail: info@stadt-greven.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Greven

    Formulare

    Hinweise für Greven

    Voraussetzungen

    Hinweise für Greven

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Greven

    Fristen

    Hinweise für Greven

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Greven

    Kosten

    Hinweise für Greven

    Kinderreisepass für Kinder bis 12 Jahre - ohne Speichermedium (Chip) Gebühr:EUR13,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Greven

    Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder aber einen elektronischen Reisepass.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Greven

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Greven

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de