Kinderreisepass
Hinweise für Greven
Beschreibung
Hinweise für Greven
Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren.
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Greven - Fachdienst Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 2571920225
E-Mail: info@stadt-greven.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder aber einen elektronischen Reisepass.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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