Kinderreisepass
Hinweise für Südlohn
Beschreibung
Hinweise für Südlohn
Der Bürgerservice der Gemeinde Südlohn bietet die Ausstellung von Kinderreisepässen an.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen.
Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.
Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepasses nicht oder nur eingeschränkt an. Entsprechende Auskünfte erteilt der Bürgerservice oder Sie sehen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nach.
Voraussetzungen für die Ausstellung des Kinderreisepasses sind:
deutsche Staatsangehörigkeit
nicht älter als 12 Jahre
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes
Unterschriften der gesetzlichen Vertreter
Personalausweise oder Reisepässe der gesetzlichen Vertreter
ggf. Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellungsurkunde
ein Biometrie taugliches Lichtbild
das Kind muss bei Antragstellung anwesend sein
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr beträgt 13 Euro, eine Verlängerung innerhalb der Gültigkeit kostet 6 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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