Förderschule
Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Förderschule anmelden.
Sie können Ihr Kind an einer Förderschule anmelden, wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde und Sie für Ihr Kind an Stelle des Besuchs einer allgemeinen Schule den Besuch einer Förderschule wählen.
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Der Kreis Warendorf ist Träger des Regenbogenschulhauses, eines Schulischen Lernortes mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Zur Zeit wird die Schule von 20 Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Kreis Warendorf besucht.
Kontakt:
Regenbogenschule
Im Pattenmeicheln 14
59229 Ahlen
Tel.: 0 23 82/96 89 94 0
Fax: 0 23 82/96 89 94 2
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (Bescheid der Schulaufsichtsbehörde - § 14 AO-SF)
Voraussetzungen
- Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF-Verfahren (§ 13 AO-SF)
- Bescheid der Schulaufsichtsbehörde (§ 14 AO-SF)
- Erklärung, dass gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz als Ort der sonderpädagogischen Förderung eine Förderschule gewählt wird (bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, idealerweise vor der Bescheidung)
- Vorschlag einer entsprechenden Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
Stichwörter
Hinweise für Warendorf