Jägerprüfung Zulassung

    Jägerprüfung - Zulassung beantragen

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Nachzuweisen sind ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Landes- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen und Jagdhunden, der Beurteilung des Wildbrets, des Jagd- und des Tierschutzes und des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.

    Um diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, bedarf es einer gründlichen Vorbereitung des Jungjägers. Informationen im Detail zurJungjägerausbildung erhalten Sie bei der Kreisjägerschaft Soest

    Prüfungstermine

    Die Jägerprüfung wird in Nordrein-Westfalen (NRW) landeseinheitlich einmal jährlich durchgeführt. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil und die Schießprüfung und wird an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt. Der Prüfungstermin für den schriftlichen Teil der Prüfung ist am Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April eines jeden Jahres um 15 Uhr. Die weiteren Prüfungstermine werden von der Unteren Jagdbehörde festgesetzt und drei Monate vor Beginn der Prüfung öffentlich bekannt gemacht.

    Anmeldung
    • Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Soest haben und an der Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn bei der Unteren Jagdbehörde Kreis Soest anmelden.
    • Voraussetzung für die Teilnahme an der Jägerprüfung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Auch müssen Sie zuverlässig und körperlich geeignet im Sinne des Waffen- und Bundesjagdgesetzes sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Natur- und Landschaftsschutz

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung,
    • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,
    • Amtlichens Führungszeugnis (Belegart 0)
    • Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
    • Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinärdienst anerkannten Schulung zur Kundigen Person.

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Bundesjagdgesetz
    • Landesjagdgesetz
    • Jägerprüfungsverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt vom Einzelfall ab

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • Zulassungsgebühr: 30 Euro
    • Prüfungsgebühr: 220 Euro

    Zahlungsarten: Überweisung nach Zahlungsaufforderung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de