Jägerprüfung Zulassung

    Jägerprüfung - Zulassung beantragen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Wer die Jagd ausüben möchte, muss Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat. Dadurch wird sichergestellt, dass nur solche Personen die Jagd ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen.

    WO:

    Die Jägerprüfung ist in Nordrhein-Westfalen bei der unteren Jagdbehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

     

    WER:

    Zugelassen werden Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, die körperliche Eignung besitzen und zuverlässig sind.

     

    WANN:

    Die Jägerprüfung findet einmal jährlich im Frühjahr statt. Prüfungsbeginn (schriftlicher Teil) ist der letzte Montag im April (landeseinheitlicher Termin). Die Termine der Jägerprüfung werden 3 Monate vor dem 1. Prüfungstermin öffentlich bekannt gemacht.

     

    PRÜFUNG

    Die Jägerprüfung besteht aus 3 Prüfungsteilen:

    • schriftlicher Teil
    • Schießprüfung
    • mündlich-praktischer Teil

     

    Im schriftlichen und im mündlich-praktischen Teil werden Fragen aus folgenden Sachgebieten gestellt:

    • Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
    • Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
    • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
    • Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftsrechts

     

    Die Schießprüfung besteht aus dem Büchsenschießen und aus dem Flintenschießen.

     

    NACHPRÜFUNG

    Bei Nichtbestehen der Schießprüfung und/oder des mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung besteht die Möglichkeit der Nachprüfung. Eine diesbezügliche Antragstellung ist 3 Monate nach Erstprüfung möglich.

     

    VORBEREITUNG

    Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden von der Kreisjägerschaft Euskirchen Lehrgänge angeboten:

    Kreisjägerschaft Euskirchen e.V.

    Telefon: 02252 833805 (Herr Mohr)
    E-Mail: jjkurs@kjs-euskirchen.de

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de