Jägerprüfung - Zulassung beantragen
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Wer die Jagd ausüben möchte, muss Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat. Dadurch wird sichergestellt, dass nur solche Personen die Jagd ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen.
WO:
Die Jägerprüfung ist in Nordrhein-Westfalen bei der unteren Jagdbehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
WER:
Zugelassen werden Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, die körperliche Eignung besitzen und zuverlässig sind.
WANN:
Die Jägerprüfung findet einmal jährlich im Frühjahr statt. Prüfungsbeginn (schriftlicher Teil) ist der letzte Montag im April (landeseinheitlicher Termin). Die Termine der Jägerprüfung werden 3 Monate vor dem 1. Prüfungstermin öffentlich bekannt gemacht.
PRÜFUNG
Die Jägerprüfung besteht aus 3 Prüfungsteilen:
- schriftlicher Teil
- Schießprüfung
- mündlich-praktischer Teil
Im schriftlichen und im mündlich-praktischen Teil werden Fragen aus folgenden Sachgebieten gestellt:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftsrechts
Die Schießprüfung besteht aus dem Büchsenschießen und aus dem Flintenschießen.
NACHPRÜFUNG
Bei Nichtbestehen der Schießprüfung und/oder des mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung besteht die Möglichkeit der Nachprüfung. Eine diesbezügliche Antragstellung ist 3 Monate nach Erstprüfung möglich.
VORBEREITUNG
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden von der Kreisjägerschaft Euskirchen Lehrgänge angeboten:
Kreisjägerschaft Euskirchen e.V.
Telefon: 02252 833805 (Herr Mohr)
E-Mail: jjkurs@kjs-euskirchen.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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