Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Die GWA hat Sammeltage für die Abgabe von Schadstoffen eingerichtet. An diesen Tagen dürfen Bürgerinnen und Bürger des Kreises Unna, unabhängig von ihrem Wohnort, ihre schadstoffhaltigen Abfälle in haushaltsüblichen Mengen ohne direktes Entgelt an den stationären und teilstationären Sammelstellen abgeben.

    Die Sammeltage entnehmen sie bitte dem Abfallkalender.

    Bitte beachten:

    • Batterien und Altöl beim jeweiligen Händler zurückgeben.
    • Ausgetrocknete Farbreste auskratzen und in den Restmüll geben.
    • Leere Farbeimer und Farbdosen gehören in die Wertstofftonne.
       
    Was gehört zu den Schadstoffen?

    Schadstoffe sind zum Beispiel:

    • Batterien, Knopfzellen
    • Brems- und Kühlflüssigkeit
    • Frost- und Rostschutzmittel
    • Ölhaltige Tücher, Ölfilter
    • Abflussreiniger und scharfe Reiniger
    • Farben und Lacke
    • Terpentin und andere Lösemittel
    • Klebstoffe, Säuren, Beizen und Laugen, Fotochemikalien
    • Quecksilberthermometer
    • Medikamente
    • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
    • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
    • Imprägniermittel, Fleckentferner
    • Chemische Mottenschutzmittel

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Servicehof

    Adresse

    Hausanschrift

    Vikoriastraße 27

    59425 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0171 7407595

    Version

    Technisch geändert am 01.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    Formulare

    Hinweise für Unna

    Voraussetzungen

    Hinweise für Unna

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Unna

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Fristen

    Hinweise für Unna

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Unna

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Unna

    Weitere Informationen

    Hinweise für Unna

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de