Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Unna
Die GWA hat Sammeltage für die Abgabe von Schadstoffen eingerichtet. An diesen Tagen dürfen Bürgerinnen und Bürger des Kreises Unna, unabhängig von ihrem Wohnort, ihre schadstoffhaltigen Abfälle in haushaltsüblichen Mengen ohne direktes Entgelt an den stationären und teilstationären Sammelstellen abgeben.
Die Sammeltage entnehmen sie bitte dem Abfallkalender.
Bitte beachten:
- Batterien und Altöl beim jeweiligen Händler zurückgeben.
- Ausgetrocknete Farbreste auskratzen und in den Restmüll geben.
- Leere Farbeimer und Farbdosen gehören in die Wertstofftonne.
Was gehört zu den Schadstoffen?
Schadstoffe sind zum Beispiel:
- Batterien, Knopfzellen
- Brems- und Kühlflüssigkeit
- Frost- und Rostschutzmittel
- Ölhaltige Tücher, Ölfilter
- Abflussreiniger und scharfe Reiniger
- Farben und Lacke
- Terpentin und andere Lösemittel
- Klebstoffe, Säuren, Beizen und Laugen, Fotochemikalien
- Quecksilberthermometer
- Medikamente
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
- Imprägniermittel, Fleckentferner
- Chemische Mottenschutzmittel
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
Formulare
Hinweise für Unna
Voraussetzungen
Hinweise für Unna
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Unna
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
Hinweise für Unna
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Unna
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Unna
Weitere Informationen
Hinweise für Unna
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020