Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Bitte wählen Sie das Thema Ihres Interesses:
- Entsorgung von Restmüll
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen (Gelber Sack)
- Entsorgung von Altglas
- Entsorgung von Altkleidern, Textilien und Schuhen
- Entsorgung von Ast- und Strauchwerk
- Entsorgung von Bauschutt und Boden
- Entsorgung von Biomüll
- Entsorgung von Elektronikschrott, Elektrogroßgeräten und Kühlgeräten
- Entsorgung von Schadstoffen
- Entsorgung von Sperrmüll
Wissenswerte Informationen zum Thema "Abfallentsorgung" finden Sie außerdem unter den nachstehenden Links.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020