Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Der Abfallkalender informiert über alle regelmäßigen Abfuhrtermine (Biotonne, Gelber Sack, Papiertonne und Restmülltonne) sowie besondere Termine (beispielsweise Schadstoff- und Elektronikschrottsammlungen, Häckselaktionen).
Den Abfallkalender erhalten Sie jährlich automatisch in Ihren Briefkasten. Nachstehend können Sie ihn auch downloaden oder andernfalls gerne bei uns anfordern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geseke
Formulare
Hinweise für Geseke
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geseke
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
Hinweise für Geseke
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Geseke
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Geseke
Weitere Informationen
Hinweise für Geseke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020