Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Der Abfallkalender informiert über alle regelmäßigen Abfuhrtermine (Biotonne, Gelber Sack, Papiertonne und Restmülltonne) sowie besondere Termine (beispielsweise Schadstoff- und Elektronikschrottsammlungen, Häckselaktionen).

    Den Abfallkalender erhalten Sie jährlich automatisch in Ihren Briefkasten. Nachstehend können Sie ihn auch downloaden oder andernfalls gerne bei uns anfordern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfall und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfall und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfall und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Formulare

    Hinweise für Geseke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geseke

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Fristen

    Hinweise für Geseke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geseke

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de