Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Welche Anlagen sind genehmigungspflichtig?

    Zu den genehmigungspflichtigen Anlagen zählen Stege, Brücken, Verrohrungen, Überfahrten, Versorgungsleitungen sowie Gebäude, aber auch Zäune, Baum- und Strauchanpflanzungen. 

    Was ist bei der Planung zu berücksichtigen?

    Brücken und Durchlässe müssen so bemessen werden, dass der Durchfluss des Wassers ausreichend gesichert ist. Die Bemessungsabflüsse können Sie beim Kreis Soest beziehungsweise bei der Bezirksregierung Arnsberg erfragen. Die überbaute Gewässerstrecke ist so kurz wie möglich zu halten. Damit sich innerhalb des Bauwerks eine Gewässersohle aus natürlichem Bodensatz bilden kann, ist die Sohle 20 Zentimeter tiefer als das bestehende Bachbett zu legen.

    Ver- und Entsorgungsleitungen müssen in einem ausreichenden Abstand (in der Regel mindestens drei Meter) vom Gewässer verlegt werden. Gewässerunterkreuzungen sind in ausreichender Tiefe (in der Regel mindestens 1,5 Meter unter der Gewässersohle) durchzuführen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wasserwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasserwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Antragsformblatt
    • Erläuterungsbericht (soweit im Formblatt nicht bereits ausreichend ausgeführt)
    • Übersichtsplan (z.B. Messtischblatt M.: 1:25.000) mit Kennzeichnung der Lage
    • Katasteramtlicher Lageplan (M.:1:500 o. ä) mit Eintragung der in Anspruch genommenen Grundstücke und Gewässer sowie der Anlagen. Bei Grundstücken sind die genauen Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) einzutragen
    • Einverständniserklärung des Eigentümers und ggfls. der Betroffenen
    • Längs- und/oder Querschnittszeichnungen des Gewässers, ergänzend ggfls. Fotos
    • Hydraulischer Nachweis (bei Brücken, Durchlässen und zu erwartenden Beeinträchtigungen des Gewässers)
    • Prüfstatik für Bauwerke, falls keine Typenprüfung (z.B. Rohre nach DIN……) vorliegt
    • Baukostenaufstellung

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • § 22 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • In der Regel wird über Ihren Antrag innerhalb von sieben Wochen entschieden.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • Berechnungsgrundlage ist der gestaffelte Baukostenwert. Handelt es sich bei der Anlage um ein Wohn- oder Bürohaus, sind statt der Baukosten die Rohbaukosten in Ansatz zu bringen. Die Mindestgebühr beträgt 200 Euro.
    • Zahlungsart: Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de