Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Medebach
Was zählt im Haushalt zum Sonderabfall?
Altlacke
Dazu zählen sämtliche nicht ausgehärtete Lackfarben. Ausgehärtete Lackfarben sowie Dispersionsfarben in ausgehärtetem Zustand können in den Hausmüll gegeben werden.
Autobatterien
Hierunter fallen alle handelsüblichen Auto-, Motorrad- und Traktorbatterien. Bitte bewahren Sie die Batterien verschlossen und auslaufsicher auf, da sie bis zu 40%ige Schwefelsäure enthalten, die zu Verätzungen führen kann (s.u.).
feste fett- und ölverschmutzte Mittel
Gemeint sind hiermit leere Öldosen, alte Ölfilter, mit Öl oder Fett verunreinigte Lappen, ölgetränktes Sägemehl oder Papier, etc.
Haushaltsreiniger
Haushaltsreiniger sind sämtliche Reinigungs- und Pflegemittel aus Haushalt, Hobby, Autopflege, usw..
Kondensatoren (PCB-haltig)
Ausgebaute, unbeschädigte Kondensatoren aus alten Leuchtstoff-Lampen, Waschmaschinen, etc. bilden den Kreis der PCB-haltigen Kondensatoren.
Laborabfälle und Chemikalienreste
Zu dieser Gruppe von Abfällen gehören Chemikalien aus den Goldreinigungsbädern, Wasserstoffperoxid, usw.
Photochemikalien
Gruppe der Fixierbäder und Entwickler.
Leeremballagen mit Restanhaftungen
Leere Blech- und Plastikbehältnisse mit schädlichen Restanhaftungen von Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmitteln, Unkrautbekämpfungsmitteln, Chemikalien und Lösemitteln.
Leim- und Klebemittel
Sämtliche Klebemittel in nicht ausgehärtetem Zustand, z.B. Teppichkleber, Sekundenkleber, usw..
quecksilberhaltige Abfälle
Fieberthermometer, Quecksilberschalter, reines Quecksilber.
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
Sämtliche handelsübliche Produkte, die Sie bitte als solche kennzeichnen und auslaufsicher verpacken.
Säuren, -gemische
Alle sauer reagierenden Stoffe wie Salzsäure (Lötwasser), Schwefelsäure (Batteriesäure) sowie sauer reagierende Salze
Laugen, -gemische
Dazu zählen alle alkalisch (ph-Wert > 7) reagierenden Stoffe wie: Natronlauge, Kalilauge, Rohrreiniger (bis zu 80 % Ätznaron, alkalische Beizen, etc.)
Kraftstoffe/ Heizöle (verunreinigt)
Benzin-, Diesel- und Heizölreste. Bitte übergeben Sie diese Altstoffe nur in dicht verschlossenen Gebinden.
Lösemittel, -gemische
Dazu gehören Petroleum, Verdünnung, Pinselreiniger, Frostschutzmittel, Terpentin, usw..
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020