Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Was zählt im Haushalt zum Sonderabfall?

    Altlacke
    Dazu zählen sämtliche nicht ausgehärtete Lackfarben. Ausgehärtete Lackfarben sowie Dispersionsfarben in ausgehärtetem Zustand können in den Hausmüll gegeben werden.

    Autobatterien 
    Hierunter fallen alle handelsüblichen Auto-, Motorrad- und Traktorbatterien. Bitte bewahren Sie die Batterien verschlossen und auslaufsicher auf, da sie bis zu 40%ige Schwefelsäure enthalten, die zu Verätzungen führen kann (s.u.).

    feste fett- und ölverschmutzte Mittel 
    Gemeint sind hiermit leere Öldosen, alte Ölfilter, mit Öl oder Fett verunreinigte Lappen, ölgetränktes Sägemehl oder Papier, etc.

    Haushaltsreiniger 
    Haushaltsreiniger sind sämtliche Reinigungs- und Pflegemittel aus Haushalt, Hobby, Autopflege, usw..

    Kondensatoren (PCB-haltig) 
    Ausgebaute, unbeschädigte Kondensatoren aus alten Leuchtstoff-Lampen, Waschmaschinen, etc. bilden den Kreis der PCB-haltigen Kondensatoren.

    Laborabfälle und Chemikalienreste 
    Zu dieser Gruppe von Abfällen gehören Chemikalien aus den Goldreinigungsbädern, Wasserstoffperoxid, usw.

    Photochemikalien 
    Gruppe der Fixierbäder und Entwickler.

    Leeremballagen mit Restanhaftungen 
    Leere Blech- und Plastikbehältnisse mit schädlichen Restanhaftungen von Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmitteln, Unkrautbekämpfungsmitteln, Chemikalien und Lösemitteln.

    Leim- und Klebemittel 
    Sämtliche Klebemittel in nicht ausgehärtetem Zustand, z.B. Teppichkleber, Sekundenkleber, usw..

    quecksilberhaltige Abfälle 
    Fieberthermometer, Quecksilberschalter, reines Quecksilber.

    Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel 
    Sämtliche handelsübliche Produkte, die Sie bitte als solche kennzeichnen und auslaufsicher verpacken.

    Säuren, -gemische 
    Alle sauer reagierenden Stoffe wie Salzsäure (Lötwasser), Schwefelsäure (Batteriesäure) sowie sauer reagierende Salze

    Laugen, -gemische 
    Dazu zählen alle alkalisch (ph-Wert > 7) reagierenden Stoffe wie: Natronlauge, Kalilauge, Rohrreiniger (bis zu 80 % Ätznaron, alkalische Beizen, etc.)

    Kraftstoffe/ Heizöle (verunreinigt) 
    Benzin-, Diesel- und Heizölreste. Bitte übergeben Sie diese Altstoffe nur in dicht verschlossenen Gebinden.

    Lösemittel, -gemische 
    Dazu gehören Petroleum, Verdünnung, Pinselreiniger, Frostschutzmittel, Terpentin, usw..

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    Formulare

    Hinweise für Medebach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Medebach

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Medebach

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Fristen

    Hinweise für Medebach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Medebach

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Medebach

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de